Seit dem 1. Juli 2011 müssen die Physiotherapeuten die Behandlungen direkt dem PatientIn in Rechnung stellen.

Der PatientIn kann diese Rechnung nachher ihrer Krankenkasse weiterleiten. Dieser Zustand wird voraussichtlich noch länger existieren.
Sie bekommen von uns eine Rechnung, die Arztverordnung, einen Einzahlungsschein und ein Schreiben für ihre Kasse. Die Rechnung und die Arztverordnung schicken Sie an ihre Krankenkasse. Das beigelegte Blatt können Sie benützen um die Krankenkasseadresse darauf als Adressat einzugeben und um Ihre Daten auszufüllen. Manche Krankenkasse haben jedoch schon vorgedrückte Umschläge oder Aufkleber, welche Sie dafür benützen können.
Mit dem beigelegten roten Einzahlungsschein begleichen Sie uns den verschuldeten Betrag. Dafür müssen die Fristen (30 Tage) eingehalten werden.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Einzahlung am Postschalter auf dem verschuldeten Betrag noch SFr. 2,- dazu gerechnet werden muss. Dieser Aufschlag entfällt natürlich bei Online-Zahlungen.